Eingangsverfahren
Jeder Berufsbildungsteilnehmer beginnt die Maßnahme mit einem dreimonatigen Eingangsverfahren.
Das Eingangsverfahren dient der Feststellung:
- ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist,
- welche beruflichen oder ergänzenden Leistungen bzw.
- welche Beschäftigungsmöglichkeiten in Betracht kommen .